MudshrimpLesen aus Deutschland
Gesponserte Inhalte
Familie

7 Dinge, die Familien über Kindergeld in Deutschland wissen sollten

Von Anna Schneider · 2026-03-15 · 6 Min. Lesezeit

Kinderschuhe und ein kleines Spielzeugauto auf einem hellen Holzboden, warmtoniges Tageslicht von der Seite

Kindergeld ist eine der meistgenutzten Familienleistungen in Deutschland — und gleichzeitig eine, bei der Missverständnisse häufig sind.

Was genau ist Kindergeld, und wer hat Anspruch?

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die über die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird. Sie soll den steuerlichen Kinderfreibetrag ausgleichen und Familien finanziell entlasten. Das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkassen erklären auf kindergeld.de die aktuellen Bedingungen.

Anspruch haben grundsätzlich alle Personen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und ein Kind haben, das die Voraussetzungen erfüllt. Das gilt für Eltern, aber auch für Großeltern oder andere Personen, die ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben und es betreuen.

Wichtig: Es besteht immer nur ein Anspruch pro Kind — bei Eltern, die getrennt leben, muss geklärt werden, wem der Anspruch zusteht.

Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?

Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird Kindergeld automatisch gezahlt. Darüber hinaus gibt es Verlängerungstatbestände:

Kinder bis 25 Jahre erhalten weiterhin Kindergeld, wenn sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Dabei wird unterschieden: Befindet sich das Kind in der Erstausbildung, gibt es keine Einkommensgrenze für das Kind. Bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium gelten Einkommensgrenzen.

Für Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und eine Selbstversorgung unmöglich macht, gilt keine Altersgrenze.

Bei Lücken zwischen Ausbildungsabschnitten — etwa wenn ein Kind auf einen Studienplatz wartet — kann Kindergeld weiter laufen, wenn der Übergangszeitraum die gesetzliche Frist nicht überschreitet.

Wie hoch ist Kindergeld aktuell?

Seit den Erhöhungen der vergangenen Jahre beträgt das Kindergeld für alle Kinder gleich, unabhängig von ihrer Reihenfolge in der Familie. Die aktuellen Beträge können sich durch Gesetzgebung ändern; die jeweils gültigen Zahlen sind direkt bei der Familienkasse oder auf bundesregierung.de einsehbar.

Was viele nicht wissen: Kindergeld wird mit dem Kinderfreibetrag verglichen — steuerlich günstiger ist immer nur eine Möglichkeit. Das Finanzamt prüft dies automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung. Die meisten Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen profitieren vom direkten Kindergeldbezug.

Wie wird Kindergeld beantragt?

Der Antrag läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die dem Wohnort zugeordnet ist. Es gibt einen eigenen Antragsvordruck (Formularnummer KG1 und ggf. Anlagebögen), der online oder in Papierform eingereicht werden kann.

Für öffentliche Arbeitgeber und Bundesbehörden bestehen häufig eigene Familienkassen. Wer bei Bahn, Post, Kirche oder einer Bundesbehörde beschäftigt ist, sollte prüfen, welche Kasse zuständig ist.

Der Antrag kann rückwirkend für bis zu sechs Monate gestellt werden — danach verfällt der Anspruch für die vergangenen Monate.

Was passiert bei Trennung oder Scheidung?

Bei nicht zusammenlebenden Eltern wird das Kindergeld nur an einen Elternteil ausgezahlt. Dies ist grundsätzlich derjenige, bei dem das Kind lebt. Wenn das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt (paritätisches Wechselmodell), muss eine Einigung oder eine Entscheidung durch die Familienkasse stattfinden.

Es gibt keine automatische hälftige Aufteilung. Die ausgezahlte Summe kann aber über den Familienunterhalt oder Ausgleichsleistungen intern aufgeteilt werden — das ist eine zivilrechtliche Frage, nicht die Aufgabe der Familienkasse.

Was ändert sich, wenn das Kind eine Ausbildungsvergütung oder einen Nebenjob hat?

Während der Erstausbildung spielt das eigene Einkommen des Kindes keine Rolle für den Kindergeldanspruch. Das wurde durch eine Gesetzesänderung vereinfacht. Eltern müssen sich also keine Sorgen machen, dass ein Ferienjob oder eine Ausbildungsvergütung den Anspruch gefährdet — soweit es sich um die erste abgeschlossene Ausbildung handelt.

Anders sieht es bei einer Zweitausbildung aus: Hier gelten Einkommensgrenzen, die regelmäßig aktualisiert werden.

Wohin kann man sich bei Unklarheiten wenden?

Die Familienkasse selbst bietet kostenlose telefonische Beratung an. Die Bundesagentur für Arbeit hat zudem ein ausführliches Informationsportal. Für komplexere Fälle — insbesondere bei internationalen Sachverhalten, Trennungssituationen oder Behinderungen — kann eine rechtliche Beratung über den Verein der Lohnsteuerhilfevereine oder einen Steuerberater sinnvoll sein.

Weitere Beiträge