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Familie

Was Väter über Elternzeit in Deutschland nicht wissen

Von Markus Richter · 2026-03-22 · 7 Min. Lesezeit

Nahaufnahme von Kinderbüchern und Bausteinen auf einem Holztisch, filmisches Licht, gedämpfte Farben

Die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit sind in Deutschland für Väter dieselben wie für Mütter. Was sich unterscheidet, ist die Praxis — und das hat Gründe.

Was das Elterngeld-Gesetz tatsächlich vorsieht

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gibt beiden Elternteilen das Recht, bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes Elternzeit zu nehmen. Dieser Anspruch ist vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht verweigert werden — er muss lediglich rechtzeitig angemeldet werden.

Für die Anmeldung gilt: Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei Elternzeit für die Zeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes verlängert sich diese Frist auf 13 Wochen.

Das klingt nach einem klaren Recht. Und rechtlich ist es das auch. Die Schwierigkeit liegt woanders.

Warum so viele Väter auf Elternzeit verzichten

Die Nutzungsquote von Elternzeit bei Vätern hat sich in den letzten Jahren erhöht, liegt aber immer noch deutlich unter der von Müttern. Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass der Anteil der Väter, die überhaupt Elterngeld beziehen, zwar gestiegen ist — aber die durchschnittlich genommene Dauer weit unter dem Wert für Mütter liegt.

Die Gründe sind komplex. Finanzielle Überlegungen spielen eine Rolle: In vielen Haushalten verdient der Vater mehr, sodass die Einkommenseinbuße durch Elterngeld spürbar stärker ist. Betriebskulturelle Faktoren kommen hinzu: In manchen Arbeitsumgebungen ist eine mehrmonatige Abwesenheit eines Vaters nach wie vor ungewohnt, auch wenn sie rechtlich unproblematisch ist.

Hinzu kommt eine strukturelle Asymmetrie: Der Partnerschaftsbonus — also die Möglichkeit, Elterngeld gemeinsam und gleichzeitig zu beziehen, wenn beide Elternteile ähnlich reduziert arbeiten — ist in vielen Familien aus logistischen Gründen schwer umzusetzen.

Das Elterngeld ist kein Vollersatz des Einkommens, sondern ein Anteil davon. Wer Elternzeit plant, sollte die Haushaltsfinanzierung vorher konkret durchrechnen.

Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus: Was ist was?

Das System ist mehrstufig. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, davon mindestens zwei Monate für jeden Elternteil (die sogenannten Partnermonate). Nimmt nur ein Elternteil die volle Zeit, verfallen zwei Monate.

Das ElterngeldPlus ermöglicht, den Bezug auf doppelt so viele Monate zu strecken, indem der Monatsbetrag halbiert wird. Das ist besonders für Elternteile attraktiv, die früh wieder — zunächst in Teilzeit — einsteigen wollen.

Der Partnerschaftsbonus gewährt vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig und in ähnlichem Umfang reduziert arbeiten (zwischen 25 und 32 Stunden pro Woche). Die Bedingungen sind konkret und sollten vorab genau geprüft werden — Fehler bei der Stundenangabe können zur Rückforderung führen.

Für Berechnungen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Online-Rechner an.

Was Väter beim Arbeitgeber konkret beachten sollten

Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen haben keine Rechtskraft. Im Schreiben sollten Beginn und Ende der Elternzeit sowie — bei Inanspruchnahme — der Umfang einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit klar benannt werden.

Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit beim eigenen Arbeitgeber möglich, wenn dieser zustimmt. Der Anspruch auf Teilzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen — nämlich dann, wenn das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat und die Reduzierung betrieblich nicht unzumutbar ist.

Wichtig: Der Kündigungsschutz während der Elternzeit ist stark. Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig.

Was sich durch eine Elternzeit im Lebenslauf ändert — und was nicht

Eine Elternzeit ist im Lebenslauf transparent anzugeben — und das ist keine Schwäche. In den vergangenen Jahren hat sich die Wahrnehmung in vielen Branchen verändert. Väter, die aktiv Elternzeit nehmen, signalisieren Eigenverantwortung, Organisationsfähigkeit und familiäre Einbettung — alles Eigenschaften, die für viele Arbeitgeber relevant sind.

Was sich hingegen rechtlich nicht ändert: Zeiten der Elternzeit zählen für die Rentenversicherung als Kindererziehungszeiten und werden angerechnet. Die Betriebszugehörigkeit läuft weiter. Sozialversicherungsschutz bleibt in der Regel erhalten.

Die Entscheidung, Elternzeit zu nehmen, ist keine Frage der Gesetzeslage allein — sie ist eine Frage, die Paare gemeinsam und konkret durchdenken sollten, bevor die ersten Wochen der Erschöpfung nach der Geburt beginnen.

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